Sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind, ja.
Für jede neue Verordnung (Rezept) muss, ähnlich wie bei Medikamenten, eine Zuzahlung geleistet werden. Fällig ist die Zahlung zu jedem Beginn einer neuen Verordnung. Die Höhe beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten plus einmalig 10 Euro pro Rezept.